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   BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02   

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BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02 (https://dejure.org/2002,5656)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2002 - 2 BvR 527/02 (https://dejure.org/2002,5656)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2002 - 2 BvR 527/02 (https://dejure.org/2002,5656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Norm - Gesetz - Anrechnung - Strafe - Haftstrafe - Ausland - Vollstreckung - Sanktion - Vollstreckbarerklärung

  • Judicialis

    StGB § 51; ; IRG § 54; ; IRG §§ 48 ff.; ; IRG § 54 Abs. 4; ; IRG § 54 Abs. 4 Satz 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 54 Abs. 4 S. 1
    Berücksichtigung einer im Ausland vollstreckten Sanktion bei Vollstreckbarerklärung des ausländischen Erkenntnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen Vortrag, der sich mit den geltend gemachten verfassungsrechtlichen Fragen näher befasst (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 04.06.2002 - 2 BvR 426/02

    Art 3 Abs 1 GG gebietet keine einheitliche Anrechnung von im Ausland vollzogener

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Eine erneute Strafzumessung am Maßstab des deutschen Rechts findet im Rechtshilfeverfahren nicht statt (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 2002 - 2 BvR 426/02 - OLG Düsseldorf, wistra 1991, S. 199 ; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, S. 384).
  • KG, 27.02.2002 - 5 Ws 80/02
    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    a) den Beschluss des Kammergerichts vom 27. Februar 2002 - 1 AR 134/02 - 5 Ws 80/02 -,.
  • OLG Hamm, 06.05.1999 - 2 Ws 140/99

    Anrechnungsmaßstab für erlittene Haft in Österreich, österreichische

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
    Eine erneute Strafzumessung am Maßstab des deutschen Rechts findet im Rechtshilfeverfahren nicht statt (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 2002 - 2 BvR 426/02 - OLG Düsseldorf, wistra 1991, S. 199 ; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, S. 384).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1990 - 1 Ws 1025/90
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2004 - 1 Ws 7/04

    Erforderlichkeit einer (einheitlichen) Entscheidung der Strafvollstreckungskammer

    Für eine Ermessensentscheidung über den Anrechnungsmaßstab besteht kein Raum, da § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB die Verurteilung durch ein deutsches Gericht voraussetzt und im Rahmen des Verfahrens über die Vollstreckungshilfe keine Anwendung findet (Grützner/Pötz-Vogler, IRG -Kommentar, 2. Aufl., § 54 Rn 17; KG Berlin, Beschluss vom 27.02.2002, 5 Ws 80/02; BVerfG, Beschluss vom 30.09.2002, 2 BvR 527/02 ).
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